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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN (AGB-DL)
der Firma Crash Support Jung (nachstehend Crash Support genannt)

Gültig ab: 25.7.17


1. Gegenstand
1.1 Gegenstand dieses Auftrages bilden verschiedene Informatik-Dienstleistungen, die Crash Support dem Kunden an einem zu vereinbarenden Ort in der Schweiz erbringt und welche nach Aufwand verrechnet werden.
1.2 Die Aufgabenstellung, die Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen, Kompetenz, sowie die Kosten für den jeweiligen Einsatz sind umseitig/anderweitig schriftlich festgehalten.


2. Auftragserteilung 
Durch telefonische oder andere Kommunikationswege kann eine Auftrage erteilt werden.


3. Leistungsumfang Crash Support
3.1 Crash Support unterstützt den KUNDEN durch seine Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich Informatik- und Telekommunikationsbelangen. Crash Support ist berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem KUNDEN zur Ausführung von Dienstleistungen fachkundige Dritte beizuziehen.


4. Leistungsumfang KUNDE
4.1 Der KUNDE stellt Crash Support kostenlos alle vorhandenen Informationen, Einrichtungen sowie auch die sonst erforderliche Unterstützung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung, soweit dadurch nicht vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt werden, und stellt ausreichenden Zugriff auf einer der Aufgabenstellung entsprechenden und zeitlich verfügbaren Systemumgebung sicher.
4.2 Der KUNDE gewährt Crash Support das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten, welche für die Erfüllung der Dienstleistungen benutzt werden müssen.
4.3 Der KUNDE ernennt eine gegenüber Crash Support ermächtigte Kontaktperson zur Vornahme verbindlicher Entscheidungen und Anweisungen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die jeweiligen Ansätze entsprechen den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages gültigen Tarifen von Crash Support.
5.2 Allfällige indirekte Steuern und Abgaben, welche auf dem Abschluss oder Vollzug dieses Auftrages erhoben werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des KUNDEN.
5.3 Sämtliche Rechnungen sind innert 20 Tagen netto zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich gemäss Crash Support-Arbeitsberichten. Kommt der KUNDE mit der Zahlung in Verzug, hat Crash Support Anrecht auf einen Verzugszins von 1% pro Monat. Eine allfällige Einstellung der Leistungserbringung für die Dauer des Verzuges hat Crash Support dem KUNDEN vorher schriftlich anzukündigen.
5.4 Werden zusätzliche Ausgaben durch Gründe verursacht, die der KUNDE zu vertreten hat oder durch weitere für das Gelingen des Projektes unerlässliche Leistungen seitens Crash Support hervorgerufen, die nicht voraussehbar waren, so können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5.5 Reise- und Unterkunftsauslagen werden nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, eine anderweitige Regelung ist umseitig definiert.
5.6 Der KUNDE und Crash Support vereinbaren, gegenseitig nur schriftlich anerkannte oder gerichtlich festgestellte Gegenforderungen zu verrechnen.


6. Rechte an Arbeitsergebnissen
6.1 Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Informatikverarbeitung, welche bei der Erbringung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch Crash Support allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Parteien gemeinsam und können beliebig verwertet werden.


7. Garantie und Haftung
7.1 Crash Support garantiert, dass die erbrachten Dienstleistungen den allgemein anerkannten Industrie-Standards entsprechen. Eine weitergehende Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen. Crash Support kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr gewartete Konfiguration ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom KUNDEN gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann.
7.2 Für direkte Schäden, die bei Erfüllung dieses Auftrages von Crash Support schuldhaft verursacht werden, haftet Crash Support in Höhe des betreffenden Auftrages, höchstens jedoch mit dem Totalbetrag von CHF 5'000.00. Jede Haftung von Crash Support oder von Crash Support beigezogenen Dritten für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Crash Support haftet keinesfalls für den Schaden an oder Verlust von Daten oder Dokumenten, die dem KUNDEN im Rahmen dieses Auftrages zur Verfügung gestellt werden. Es ist Sache des KUNDEN sicherzustellen, dass entsprechende Backup-Kopien vorhanden sind.
7.3 Der KUNDE verpflichtet sich, Crash Support zu schützen und völlig schadlos zu halten im Falle von Drittansprüchen, die sich aus der Crash Support Dienstleistung gemäss den Anweisungen des KUNDEN ergeben.
7.4 Bei der Installation von Software, welche durch den Kunden zur Verfügung gestellt wird, geht Crash Support von einer korrekt vorliegenden Lizenzierung aus und trägt dafür keine Haftung.


8. Datenzugriff
Bei Arbeiten, welche auf den Rechnern des KUNDEN stattfinden, übernimmt der KUNDE die Verantwortung für den berechtigten Zugriff auf die entsprechenden Daten. Sollten im Rahmen dieses Auftrages Arbeiten auf Crash Support-eigenen Rechnern mit direkter Verbindung zu Rechnern des KUNDEN durchgeführt werden, müssen sämtliche Massnahmen beider Seiten zur Verhinderung von unberechtigten Zugriffen auf die Rechensysteme des KUNDEN und Crash Support im entsprechenden Nachtrag festgehalten werden.


9. Schlussbestimmungen
9.1 Dieser Auftrag und seine Anhänge regeln abschliessend sämtliche anwendbaren Bestimmungen für Informatik-Dienstleistungen. Mündliche Abmachungen sind unverbindlich.
9.2 Rechte aus diesem Auftrag können nur mit vorherigen schriftlicher Zustimmung des Partners abgetreten werden.
9.3 Gerichtsstand ist die Sitzgemeinde des Crash Support. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.

9.4 Crash Support behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern 

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